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Informationen zum schulärztlichem Untersuch
Schularzt
Die obligatorische schulärztliche Untersuchung, die im 2. Kiga, in der 5. Klasse sowie in der 2. Oberstufe Pflicht statt findet, liegt ganz in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Bitte nehmen Sie mit ihrem Hausarzt*in oder Kinderarzt*in Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Die Kosten der privatärztlichen Untersuchung übernimmt ihre Krankenkasse.
Nehmen Sie zum Untersuch die Schülerlaufkarte und den Impfausweis mit. Auf dieser Laufkarte bestätigt der Arzt den Untersuch. Die unterzeichnete Laufkarte retournieren Sie nach dem Untersuch der Klassenlehrperson.
Die unterzeichnete Laufkarte, welche die Durchführung des Untersuchs bestätigt, muss bis spätestens Ende Mai der Klassenlehrperson abgegeben werden.
Schulzahnarzt
Die schulzahnärztliche Untersuchung wird weiterhin von der Schule koordiniert und organisiert. Sie wird im neuen Jahr stattfinden.
Eine Orientierung folgt.
Schülermessen
Mittwoch...